Im Grunde genommen gilt in der Wohnungseigentümergemeinschaft in Sachen Zahlungsverzug nichts anderes, als bei allen anderen Fällen von Verzug auch. Gesetzlich geregelt ist das in den §§ 286 ff. BGB. Weiterlesen
Im Grunde genommen gilt in der Wohnungseigentümergemeinschaft in Sachen Zahlungsverzug nichts anderes, als bei allen anderen Fällen von Verzug auch. Gesetzlich geregelt ist das in den §§ 286 ff. BGB. Weiterlesen
und seit 2005 ständig in Sachen Nebenkostenabrechnungen und im Wohnungseigentumsgesetz unterwegs.
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