Bereits zu Beginn der Verwaltungstätigkeit sollte der Verwalter sich über die im konkreten Fall anzuwendenden Maßstäbe zur Kostenverteilung (Umlageschlüssel) informieren. Das hat den Vorteil, dass er die Buchhaltung und besonders die Sachkonten dann so einrichten kann, dass bei Erstellung der Hausgeldabrechnung keine Umbuchungen mehr erforderlich sind. Weiterlesen