Das Wohnungseigentumsgesetz verwendet zwar den Begriff der „Entlastung“. Es normiert aber leider nicht, was genau damit gemeint ist. Deshalb hat die Rechtsprechung zur Entlastung des Verwalters zahlreiche Analogien zum Vereins- bzw. Gesellschaftsrecht gezogen. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Einblick in die Thematik. Weiterlesen
Schlagwort: Jahresabrechnung WEG
Die Wohnungseigentümer fassen mit einfacher Mehrheit einen Beschluss über die vom Verwalter rechtzeitig vorgelegte Jahresabrechnung. Diese besteht aus der Gesamtabrechnung und den daraus abgeleiteten Einzelabrechnungen. Demnach müssen auch beide Abrechnungsteile Gegenstand der Beschlussfassung sein. Weiterlesen
Der Zweck der Einzelabrechnungen besteht darin, den endgültigen Beitrag eines jeden Wohnungs- oder Teileigentums an den Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft festzustellen. Deshalb muss zwingend und ohne Ausnahme für jedes Wohnungs- und Teileigentum eine separate Einzelabrechnung erstellt und Bestandteil der Jahresabrechnung werden. Die Einzelabrechnungen haben objektspezifisch und nicht nach Eigentümern zu erfolgen. [1]BGH V ZB 282/11 ZWE 2012, 336 [2]OLG Köln 16 Wx 141/07 ZWE 2008, 242 [3]OLG Düsseldorf I-3 Wx 84/07 NZM 2007, 811 [4]LG Köln ZWE 2011, 136 Weiterlesen
Fußnoten / Quellennachweis
Da das Wohnungseigentumsgesetz keine inhaltlichen Regelungen trifft, wie eine Jahresabrechnung der WEG konkret auszusehen hat, ergeben sich die Anforderungen aus den allgemeinen Bestimmungen des § 259 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag erläutert die Anforderungen an die Gesamtabrechnung. Weiterlesen
Häufig wird zwischen altem und neuem Verwalter darüber gestritten, wer von beiden nach einem Verwalterwechsel die Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstellen hat. Von dieser Frage unbedingt zu trennen ist die Pflicht zur Rechnungslegung, die der ausscheidende Verwalter ohnehin zu erfüllen hat. Weiterlesen
Zur Rechnungslegung kann der Verwalter durch die Wohnungseigentümer aufgefordert werden oder nach seiner Abwahl ohne Aufforderung verpflichtet sein. Das ist bei der Jahresabrechnung anders, hier trifft den Verwalter eine automatische Pflicht zur Aufstellung. Weiterlesen
Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen (Jahresabrechnung). [1]§ 28 Abs. 3 WEG Über diese Abrechnung beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit. [2]§ 28 Abs. 5 WEG Da der Inhalt der Abrechnung nicht näher gesetzlich geregelt ist, ergibt er sich aus dem Zweck der Abrechnung: Weiterlesen
Fußnoten / Quellennachweis
Es kommt vor, dass in der Jahresabrechnung die Vorauszahlungen zu niedrig „eingestellt“ sind, obgleich ein Wohnungseigentümer eigentlich mehr gezahlt hat. Insbesondere stellt sich dieses Problem bei Missachtung einer Tilgungsbestimmung oder bei fehlerhafter Verrechnung einer Zahlung auf mehrere offene Forderungen. Weiterlesen
Im Zahlungsprozess der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen ihn kann der einzelne Wohnungseigentümer regelmäßig keine inhaltlichen Einwendungen mehr gegen die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage geltend machen. Hierfür sieht das Gesetz einzig und allein die Klage auf Anfechtung von Beschlüssen vor. Weiterlesen
Bei Jahresabrechnung und Eigentümerwechsel entfaltet der Beschluss über die Abrechnung nur Wirkung für und gegen denjenigen Wohnungseigentümer, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. [1]BGH V ZR 113/11 ZWE 2012, 90 [2]BGH V ZB 10/87 BGHZ 104, 197 [3]BGH V ZB 16/95 BGHZ 131, 228 [4]BGH V ZB 17/99 BGHZ 142, 290 Weiterlesen
Fußnoten / Quellennachweis
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen den Beitragsvorschüssen und der später dazu beschlossenen Jahresabrechnung (Einzelabrechnung). Weiterlesen