Die in den letzten Beiträgen beschriebene Möglichkeit einer Erhöhungsumlage nach § 560 BGB wegen gestiegener Betriebskosten besteht nur für Altverträge mit Erhöhungsvorbehalt (Mehrbelastungsabrede). Für Altverträge ohne Mehrbelastungsabrede oder Neuverträge gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier bleibt dem Vermieter nur eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 588 BGB. Weiterlesen
Schlagwort: Bruttomiete anheben
Nachdem wir zu den Voraussetzungen und zu Form und Inhalt der Erhöhungsumlage bei einer Bruttomiete bzw. einer Nebenkostenpauschale ausführlich geschrieben haben, bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen: Ab wann wird die Erhöhungsumlage fällig? Weiterlesen
Nachdem wir gezeigt haben, unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung einer Betriebskostenpauschale bzw. einer Bruttomiete möglich ist (hier und hier), geht es in diesem Beitrag um das eigentliche Umlageverfahren – also um Form und Inhalt. Weiterlesen
Neben den Tatsachen, dass es sich
- erstens um einen Altmietvertrag (abgeschlossen vor dem 01.09.2001) und
- zweitens mit einer wirksamen Mehrbelastungsabrede handeln muss,
müssen
- drittens noch zusätzliche Umlagevoraussetzungen
für die Geltendmachung der Betriebskostensteigerung vorliegen. Weiterlesen
Im vorherigen Beitrag haben wir gezeigt, dass in der Wohnraummiete eine Möglichkeit zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale nur bei Altverträgen (bis 31.08.2001) gegeben ist. Zudem muss im Vertrag ein entsprechender Erhöhungsvorbehalt (Mehrbelastungsabrede) vereinbart sein. Weiterlesen
Haben Mieter und Vermieter eine Bruttomiete oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eventuell gestiegene Betriebskostenanteile auf den Mieter umgelegt werden können. Dieser und die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit der Möglichkeit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale bzw. der Bruttomiete. Weiterlesen