Es kommt vor, dass in der Jahresabrechnung die Vorauszahlungen zu niedrig „eingestellt“ sind, obgleich ein Wohnungseigentümer eigentlich mehr gezahlt hat. Insbesondere stellt sich dieses Problem bei Missachtung einer Tilgungsbestimmung oder bei fehlerhafter Verrechnung einer Zahlung auf mehrere offene Forderungen. Weiterlesen