Das Wohnungseigentumsgesetz verwendet zwar den Begriff der „Entlastung“. Es normiert aber leider nicht, was genau damit gemeint ist. Deshalb hat die Rechtsprechung zur Entlastung des Verwalters zahlreiche Analogien zum Vereins- bzw. Gesellschaftsrecht gezogen. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Einblick in die Thematik. Weiterlesen
Kategorie: Entlastung (WEG)
Leider enthält das Wohnungseigentumsgesetz keine Regelungen darüber, ob und inwieweit ein einzelner Wohnungseigentümer zur Prüfung und Kontrolle der Jahresabrechnung berechtigt ist. Lediglich für den Verwaltungsbeirat ergibt sich ein solches Kontrollrecht aus § 29 Abs. 3 WEG. Da jedoch die Bestellung eines Verwaltungsbeirates nicht verpflichtend ist, lässt sich aus dieser Regelung kein Kontrollanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers ableiten. Weiterlesen
Da das Wohnungseigentumsgesetz keine inhaltlichen Regelungen trifft, wie eine Jahresabrechnung der WEG konkret auszusehen hat, ergeben sich die Anforderungen aus den allgemeinen Bestimmungen des § 259 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag erläutert die Anforderungen an die Gesamtabrechnung. Weiterlesen
Die Rechnungslegung des Verwalters nach § 28 Abs. 4 WEG kann durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer jederzeit verlangt werden. Sie dient im Wesentlichen der Kontrolle der Geschäftsführung des Verwalters. [1]KG MDR 1981, 407 In Abgrenzung dazu ist die Jahresabrechnung nur nach Abschluss des Kalenderjahres fällig. Weiterlesen
Fußnoten / Quellennachweis
Die Regelungen zum Verwaltungsbeirat finden sich in § 29 WEG. Den Wohnungseigentümern steht es frei, ob Sie einen Verwaltungsbeirat bestellen oder nicht. Der Verwaltungsbeirat ist zwar ebenso wie der Verwalter ein Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, Weiterlesen