Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Nebenkostenabrechnungen, damit der Mieter als Steuerpflichtiger haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen kann. Die Rede ist von § 35a EStG.
Suche: “materieller inhalt”
Wir haben 27 Ergebnisse für deine Suche gefunden.
Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer berechnen kann, haben wir hier bereits ausführlich erläutert. In diesem Beitrag soll es darum gehen, wie eine materiell (inhaltlich) korrekte Nebenkostenabrechnung mit Umsatzsteuer
Auch der Abzug der Nebenkostenvorauszahlungen ist nicht nur ein formeller Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Hier gibt es jedoch auch zahlreiche materielle (inhaltliche) Fallstricke.
Eine Nebenkostenabrechnung ist nichts anderes als eine Verteilungsrechnung. Man dividiert die Kosten je Kostenart durch den Gesamtwert des Umlageschlüssels und
Nicht nur in formeller Hinsicht ist die Angabe und Erläuterung der Umlageschlüssel wichtig, sondern auch in materieller (inhaltlicher) Hinsicht. Dieser Beitrag beschäftigt
Neben den formellen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung bestehen auch zahlreiche inhaltliche = materielle Anforderungen an die Abrechnung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit
Man unterscheidet bei Nebenkostenabrechnungen zwischen zwei Kriterien, die sie erfüllen müssen: Zum Einen die formelle Richtigkeit, zum Anderen die materielle (also inhaltliche) Richtigkeit. Diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen – dieser Beitrag zeigt, was ein formeller Inhalt der Nebenkostenabrechnung ist.
Dieses Handbuch führt Sie Schritt für Schritt durch unsere Abrechnungsvorlage PRO. Dabei sind Grundkenntnisse in Excel hilfreich, aber keine Spezialkenntnisse notwendig. Anwender, die schon einmal irgendwas in Excel gemacht haben, finden sich hier absolut leicht zurecht. An geeigneten Stellen haben wir Beiträge auf nebenkosten-blog.de verlinkt, damit auch „Abrechnungsneulinge“ schnell die Informationen finden, die eventuell von […]
Wenn die Nebenkostenvorauszahlungen bei einem langen Mietverhältnis wegen der allgemeinen Preissteigerung nicht mehr ausreichen, kann der Vermieter
Der Mieter kann den Vermieter im Wege der Zahlungsklage in Anspruch nehmen. Dabei sind verschiedene Konstellationen denkbar, die wir hier veranschaulichen wollen.
Die Zahlungsklage des Vermieters kann nicht nur im ordentlichen Prozessverfahren, sondern auch im Urkundenprozess erfolgen. [1]§§ 592 ff. ZPO [2]BGH VIII ZR 41/14 GE 2014, 1649 [3]BGH XII ZR 50/12 GE 2013, 1137 [4]KG 8 U 167/09 ZMR 2011, 116 [5]BGH VIII ZR 200/08 GE 2009, 1183 Fußnoten / Quellennachweis[+] Fußnoten / Quellennachweis ↑1 §§ […]
Dem Mieter steht immer eine angemessene Frist zur Prüfung der Abrechnung zu. Er hat damit ein Zurückbehaltungsrecht an der Betriebskostenabrechnung, welches ab Zugang der Abrechnung beginnt.
In diesem Beitrag haben wir bereits etwas zu Vorwegabzügen bei gemischten Kosten geschrieben. Hier beschäftigen wir uns mit der Frage, wer die Richtigkeit der Vorwegabzüge im Streitfall zu beweisen hat.
Nachdem wir bereits die Frage der Zuständigkeit des Gerichts, die Zahlungsklage auf ausgebliebene Vorauszahlungen und die wichtigen Fragen vor jedem Betriebskostenprozess beantwortet haben, beschäftigen wir uns hier mit der eigentlichen Klage des Vermieters auf Nachzahlung.
Grundsätzlich muss der Mieter zur Zahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Mietvertrag verpflichtet sei. Dabei folgt nicht notwendigerweise allein aus einer Umlagevereinbarung, dass der Mieter auch Vorauszahlungen leisten muss.
Nachdem wir bereits gezeigt haben, welche Kosten für Wasser und Entwässerung grundsätzlich umlagefähig sind, beschäftigen wir uns in diesem Beitrag damit, wie diese Kosten verteil werden müssen.
Neben dem Flächenanteil kommen noch andere Verteilungsschlüssel für die Nebenkostenabrechnung infrage. Dieser Beitrag zeigt, welche das sind und wann ihre Verwendung zulässig ist.
Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung (oder von Teileigentum) wird meistens direkt im Mietvertrag die Umlage anhand der Miteigentumsanteile vereinbart. Das hat den Vorteil, dass somit die Verwalterabrechnung der WEG als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung verwendet werden kann. Geschieht das nicht ausdrücklich, regelt nun § 556a Abs. 3 BGB den Abrechnungsmaßstab.
Nicht nur der Vermieter kann einen Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels haben, sondern auch der Mieter. Unter welchen Umständen und wie ein solcher Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels durch den Mieter durchzusetzen ist, zeigt dieser Beitrag.
Kommt es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter, stellt sich häufig die Frage, wer welche Beweise erbringen muss – wen also welche Beweislast trifft. Einen Überblick schafft dieser Beitrag.
Der Mieter hat das Recht zur Belegeinsicht in die Abrechnungsunterlagen. Doch wie weit muss ihm Einblick gewährt werden? Wo und mit wem hat die Belegeinsicht stattzufinden? Wer trägt die Kosten? Dieser Beitrag schafft Klarheit.
Hier gibt es einen kurzen Überblick zu Nebenkosten im Mietrecht (Nebenkosten Miete). Zu den Beiträgen mit Bezug zum Wohnungseigentumsgesetz (Nebenkosten WEG) gelangen Sie über die obere Navigation.
Ob eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung möglich ist, hängt maßgeblich davon ab, ob die Nachzahlung oder das Guthaben bereits verbindlich geworden ist. Hierbei ist unter anderem die Ausschlussfrist wichtig,
Die Ausschlussfrist tritt mit Ablauf der Abrechnungsfrist ein. Das Wichtigste zuerst: Der Vermieter von Wohnraum kann nach Ablauf der Ausschlussfrist keine Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung mehr geltend machen. [1]preisfreier Wohnraum: § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB [2]preisgebundener Wohnraum: § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV Eine Ausnahme gibt es nur, Fußnoten / Quellennachweis[+] Fußnoten […]
Welche Bedingungen eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung grundsätzlich erfüllen muss, haben wir schon gezeigt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit den einzelnen formellen Bedingungen und gibt dem Leser Beispiele,
Wenn der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten leistet, hat der Vermieter eine Abrechnungspflicht. [1]Wohnraum: § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB [2]preisgebundener Wohnraum: § 20 Abs. 3 Satz 2 NMW [3]Gewerbe: BGH VIII ZR 310/82 WuM 1984, 127. Dieser Pflicht zur Abrechnung genügt der Vermieter nicht, wenn er zwar eine Fußnoten / Quellennachweis[+] Fußnoten / […]
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Besonderheiten der Umlagevereinbarung bei der Gewerbemiete. Die Thematiken Nebenkosten und Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer und Nebenkostenabrechnung von Gewerbemietern behandeln wir separat.